
Ihr Weg zur Reha
Reha soll Beeinträchtigungen als Folge von Krankheit oder Behinderung beseitigen. Das Wort setzt sich aus dem Lateinischen re- (wieder-) und habitus (Zustand) zusammen.
Rehabilitation ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Je aktiver sich ein Patient daran beteiligt, um so günstiger sind die Chancen, dass er wieder eine höhere Lebensqualität erreicht.
Je nach Erkrankungsart gestaltet sich der Weg in die Rehabilitationsklinik unterschiedlich:
- Bei primärsomatischen Erkrankungen
(Griechisch: soma=Körper), d. h. Erkrankungen, die vorwiegend aus rein körperlichen Fehlfunktionen herrühren, wird die Einweisung in eine Rehaklinik unmittelbar nach Krankenhausaufenthalten durch die Krankenhäuser beantragt (Anschlussheilbehandlung AHB, z. B. direkt nach einer Herz- oder Krebsoperation oder nach Hüft- oder Kniegelenkersatz). Nach entsprechender Diagnose durch Haus- oder Fachärzte muss der Patient die Anträge auf Rehabilitation selbst stellen. (Antragsverfahren)
- Bei rein psychischen Erkrankungen
also primär auf geistig/seelischen Problemen beruhenden Erkrankungen (Griechisch: psyche=Seele) und bei psychosomatischen Erkrankungen, also Beeinträchtigungen, die aus einem Zusammenwirken von körperlichen und seelischen Faktoren herrühren (Griechisch: psyche=Seele, soma=Körper), muss jede Form der Rehabilitationsmaßnahme vom Patienten selbst beantragt werden (Antragsverfahren).
Bei der Reha kann es sich um ambulante oder stationäre Leistungen handeln:
- Ambulante Reha
Im Rahmen einer ganztägig ambulanten Rehamaßnahme kommen Patienten nur zu der eigentlichen Therapie in die Klinik. Ganztägig ambulante Maßnahmen werden von der DRV dann bewilligt, wenn die Klinik innerhalb etwa einer Stunde Wegstrecke vom Wohnort aus erreicht werden kann.
- Stationäre Reha
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind die übliche Form der Behandlung. Die Patienten wohnen für die gesamte Zeit der Maßnahme in der Klinik und erhalten dort das individuelle Therapieprogramm.