
Der Kostenträger Ihrer Reha
Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welche Versicherung der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier die wesentlichen Abweichungen:
Rentenversicherung
Sie genehmigt stationäre und ganztägig ambulante Behandlungen. Der Patient muss sich an den Kosten mit 10 Euro pro Tag beteiligen. Die Zuzahlung ist allerdings von der jeweiligen Einkommenssituation des Patienten abhängig. Es ist möglich, sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme und Kostenträger der Reha erteilt die Rentenversicherung gerne Auskunft.
Bei ganztägig ambulanten Behandlungen muss der Patient keine Zuzahlung leisten. Allerdings erhält er im Gegensatz zu den Leistungen der Krankenversicherungen keine Verpflegungspauschale. Bei der Anfahrt werden entweder die kompletten Kosten für Zug- bzw. Busfahrkarten oder anteilig Pkw-Fahrtkosten übernommen. Diese Kilometerpauschalen orientieren sich an den Sätzen der Einkommenssteuer (für die ersten 10 km 36 Cent pro km, ab dem 11. km 40 Cent für die einfache Fahrt).
Krankenversicherung
Bei einer stationären Behandlung: Der Patient muss 10 Euro pro Tag tragen. Enthalten sind darin alle Kosten für die Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Befreiungen sind möglich. Bei einer ambulanten Behandlung: Die Krankenkassen erstatten in der Regel einen Zuschuss von höchstens 13 Euro (bei Kleinkindern bis zu 16 Euro) pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für die Anwendungen selbst muss der Patient erneut 10 Prozent als Eigenanteil bezahlen. Bei der Anfahrt zahlen die Kassen die Zugkosten. Bei Anreise mit dem Pkw gibt es keine genaue Regelung („die Kasse übernimmt die notwendigen Kosten”). Sprechen Sie hier mit Ihrer Krankenkasse, um den Kostenträger Ihrer Reha zu ermitteln.
Zuzahlungsbeschränkungen
Für die Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag gibt es Höchstgrenzen. Sie liegen bei maximal 42 Kalendertagen pro Jahr, wobei diese nicht in ununterbrochener Reihefolge in einer Rehabilitationseinrichtung angefallen sein müssen. Vorherige Reha-Maßnahmen aus dem gleichen Jahr werden also angerechnet.
Informationen die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik unterstützen.
Begleitperson
Die Gesellschaft vertrauter Personen kann je nach Krankheitsbild des Patienten den Genesungsprozess unterstützen. Deshalb können Patienten an den Wochenenden eine Begleitperson mitbringen. Die Unterbringung erfolgt in einem separaten Zimmer. Die Kosten müssen selbst tragen werden. Sie liegen meist in Höhe einer vergleichbaren Hotelübernachtung.
Über weitere Details zu den Aufnahmemöglichkeiten der Begleitperson geben die Mitarbeiterinnen unserer Patientenverwaltung gern Auskunft: